Als Haus & Grundstückseigentümer bzw. Betreiber von Feuerstätten wie z.B. Öl / Gaszentralheizung oder Kaminenöfen erhalten Sie von ihrem bevollmächtigten Schornsteinfegermeister einen Feuerstättenbescheid. Bei diesem Formular handelt es sich um ein wichtiges Dokument zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungsanlagen, Öfen, Kaminen und deren Abgasanlagen. In der Regel wird der Feuerstättenbescheid im Anschluss an die Feuerstättenschau oder anlässlich anderer Schornsteinfegerarbeiten erstellt.
Der Feuerstättenbescheid gibt den Eigentümern eine Übersicht über die anfallenden Schornsteinfegerarbeiten und damit die Möglichkeit, einen freien Schornsteinfeger für die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten ihrer Wahl zu beauftragen.
Bei Fragen oder Problemen aufgrund der Neuregelungen und den damit verbundenen Pflichten und Aufgaben für Haus & Grundstückseigentümer können Sie jederzeit Ihren bisherigen bevollmächtigten Schornsteinfegermeister oder auch mich kontaktieren.
Ich berate Sie unverbindlich und kostenlos zu allen aktuellen Fragen.
Für die Erstellung eines Angebotes ist die Kopie der ersten Seite Ihres Feuerstättenbescheides notwendig (Kopie).
Im Feuerstättenbescheid werden die durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten aufgelistet und in welchen Zeiträumen diese durchzuführen sind. Sämtliche Formalitäten übernehme ich für Sie.
Gerne können Sie die erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder Mail übermitteln.
(Bsp. Feuerstättenbescheid)