1. BImSchV 2015: muss ich meinen Kaminofen austauschen?
1. BImSchV: Anforderungen, Fristen und Lösungswege
1. Stufe: ist am 22. März 2010 in Kraft getreten. Die Grenzwerte dieser Stufe gelten mit zusätzlichem Zeitpolster auch für bestehende Anlagen (siehe unten).
2. Stufe: diese Stufe der BImSchV setzt höhere Grenzwerte für Kaminöfen als die Stufe 1. Sie gilt für Anlagen, die ab dem 01. Januar 2015 ihren Betrieb aufnehmen. Hier gilt: 0,125 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub dürfen nicht überschritten werden.
Übergangsregelung für bestehende Kaminöfen:bestehende Anlagen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen nach Ablauf einer Frist die Grenzwerte der ersten Stufe nach 1. BImSchV einhalten. Die Dauer der Frist orientiert sich an der durchschnittlichen Lebensdauer eines Kaminofens.
Manche Geräte lassen sich durch Nachrüstung noch auf das geforderte Niveau heben, beispielsweise durch den Einbau eines Filters. Hat man einen Herstellernachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte nachweist, oder besteht der Kaminofen eine Messung vor Ort, kann der Kaminofen weiter ohne zeitliche Einschränkung betrieben werden. Die Grenzwerte hierfür liegen nach § 26 der 1. BImSchV bei
Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter, Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.
Ist eine Nachrüstung nicht ausreichend, verbleibt leider nach Gesetzeslage nur die Außerbetriebnahme des Ofens und die Anschaffung eines neuen Modells mit folgenden Fristen laut § 26 der 1. BImSchV, die vom Typenschild des Kaminofens abhängen:
Datum auf dem Typenschild
Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis
bis einschließlich
31. Dezember 1974 oder nicht feststellbar - 31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 - 31. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 - 31. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 - 31. Dezember 2024
Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Kaminöfen große Vorsicht bei Onlinehändlern oder Privatauktionen walten lassen. Kaufen Sie niemals Geräte ohne Typenbezeichnung!
Nicht von der 1. BImSchV betroffen sind Grundöfen, Kachelöfen, Badeöfen, Backöfen, offene Kamine und Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen worden sind.
Erfüllt mein Kaminofen die Anforderungen der 1. BImSchV?
Kontaktieren Sie den Hersteller des Ofens. Dieser kann Ihnen im Zweifel bestätigen, wann die Typprüfung für das jeweilige Modell vorgenommen worden ist und kann die Daten mit Prüfbescheinigung zusenden.
Lassen Sie die Emissionen durch einen Schornsteinfeger messen und sich eine Bescheinigung ausstellen.
Auf den Seiten des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V finden Sie eine Datenbank, in der Sie recherchieren können, ob Ihr Kaminofen die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllt.